Als Sachverständiger in familienrechtlichen Kindschaftssachen bin ich bundesweit, vor allem in Niedersachsen und NRW, für Amts- und Oberlandesgerichte tätig. Inhaltliche Schwerpunkte sind Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht, zum zukünftigen Betreuungsmodell (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wechselmodell), zum (Teil-)Entzug der elterlichen Sorge (Erziehungsfähigkeit), zur Rückführung aus Pflegeverhältnissen und in HKÜ-Verfahren.
Meine familienpsychologische Tätigkeit beruht auf
einem modernen Verständnis gutachterlicher Vorge-
hensweise (systemisch-lösungsorientiert & diagnostisch entscheidungsorientiert). Ich betrachte Sachver-
ständigentätigkeit als wissenschaftliche Fachkom-
petenz, die betroffenen Familien im Kindeswohl hilft,
wenn sie in Krise kommen. Kindesdienliche Veränderungen sollen erzielt werden, z. B. durch Empfehlungen für Hilfen. Benutzte psychologische Erklärungs-
modelle und wissenschaftliche Testverfahren erbringen dafür Nachvollziehbarkeit und Transparenz.
Als weiteren Grundsatz meiner Arbeit entwickle ich zu allen Beteiligten und Kindern einen offenen, vertrauensvollen Zugang. Allparteilich und neutral werden Problemzonen und Ressourcen des Familiensystems erfasst, um zu einer einvernehmlichen Lösung (§ 163 Abs.2 FamFG) zu kommen, oder Empfehlungen für eine familienrechtliche Entscheidung zu geben.
Weitere Kompetenzen bestehen aufgrund meiner Dissertation, da ich seit über 10 Jahren kontinuierlich mehrtägige Fortbildungsseminare für Familienrichter-/innen gebe. Neben Fragen zu psychologischen Erklärungsmodellen, familienpsychologischen Gutachten und einvernehmlichen Konfliktlösungen, setze ich mich dort mit dem Qualitätsstandard familienpsychologischer Gutachten interdisziplinär auseinander.
Ich freue mich über Ihr Interesse und stehe gerne für Rückfragen bereit.
Ihr Dr. Manfred Göhler (Dipl.-Psych.)
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